Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/10796
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von insgesamt 70.000 EUR zugunsten der Stadtbibliothek Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.416 - Stadtbibliothek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Feb 14, 2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 22, 2022
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 25, 2022
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Die Bibliothek der Hansestadt Lübeck feiert 2022 ihr 400-jähriges Jubiläum. Als geschichtsträchtige Einrichtung - zeitweise im Range einer Staatsbibliothek- bis hin zur einer Bibliothek nach dem Vorbild der Public Library hat die Bibliothek eine wechselvolle Geschichte hinter sich.
Dieses Ereignis soll 2022 groß gefeiert werden und vorzugsweise ein Fest für alle Lübecker Bürger:innen sein - mit einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm für Erwachsene und Kinder, das Bezug nimmt auf die Geschichte des Hauses
Für die Durchführung dieses Jubiläumsprogramms ist von Seiten der Possehl-Stiftung mit Schreiben vom 17. Dezember 2021 ein Betrag in Höhe von 12.000 Euro bewilligt worden.
Darüber hinaus wurden für die Präsentation des Altbestands die Anschaffung von fünf hochwertigen, klimatisierten Vitrinen eine Summe in Höhe von 35.000 Euro bewilligt. Der Buchbestand der Stadtbibliothek reicht zurück bis in das 12. Jahrhundert. Einige dieser einzigartigen Stücke sollen im Jubiläumsjahr ausgestellt werden.
Für die Präsentation der wertvollen Globen aus dem frühen 17. Jahrhundert wurde eine Summe in Höhe von 23.000 Euro für die Anschaffung einer Klimavitrine bewilligt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76
Abs. 4 GO:
Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 70.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2021 einen Gesamtwert von 15.509.548,96 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 70.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||
| x | freiwillig | ||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||
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| Nein | ||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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686,9 kB
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