ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2022/10796

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 70.000 EUR wird angenommen.
 

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Die Bibliothek der Hansestadt beck feiert 2022 ihr 400-jähriges Jubiläum. Als geschichtsträchtige Einrichtung - zeitweise im Range einer Staatsbibliothek- bis hin zur einer Bibliothek nach dem Vorbild der Public Library hat die Bibliothek eine wechselvolle Geschichte hinter sich.

 

Dieses Ereignis soll 2022 groß gefeiert werden und vorzugsweise ein Fest für alle Lübecker Bürger:innen sein - mit einem umfangreichen Veranstaltungsprogramm für Erwachsene und Kinder, das Bezug nimmt auf die Geschichte des Hauses

 

r die Durchführung dieses Jubiläumsprogramms ist von Seiten der Possehl-Stiftung mit Schreiben vom 17. Dezember 2021 ein Betrag in Höhe von 12.000 Euro bewilligt worden.

 

Darüber hinaus wurden für die Präsentation des Altbestands die Anschaffung von fünf hochwertigen, klimatisierten Vitrinen eine Summe in Höhe von 35.000 Euro bewilligt. Der Buchbestand der Stadtbibliothek reicht zurück bis in das 12. Jahrhundert. Einige dieser einzigartigen Stücke sollen im Jubiläumsjahr ausgestellt werden.

 

r die Präsentation der wertvollen Globen aus dem frühen 17. Jahrhundert wurde eine Summe in Höhe von 23.000 Euro für die Anschaffung einer Klimavitrine bewilligt.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.

 

r die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76

Abs. 4 GO:

Leistet ein/e Geber:In in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 70.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2021 einen Gesamtwert von 15.509.548,96 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die rgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 70.000,00 Euro zuständig.

 


 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch die Annahme der Spende nicht berührt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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