ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2021/10130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt,

 

  1. darüber zu berichten, an welchen der durch die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) durchgeführten Kennzahlenvergleiche für  Verwaltungsbereiche sich die Hansestadt Lübeck seit 2018 bisher beteiligt hat und welche für den Personaleinsatz der Hansestadt relevanten Erkenntnisse sich hieraus ergeben haben und inwieweit die Hansestadt diese Erkenntnisse umgesetzt hat;
  2. ein Benchmarking-Projekt durchzuführen und dabei die Anzahl der von der Hansestadt Beschäftigten für jede Verwaltungseinheit mit den entsprechenden Kennzahlen vergleichbarer deutscher Städte zu vergleichen. Ziel dieses Projektes ist die Optimierung des Personaleinsatzes; eine Reduzierung des derzeitigen Personalbestandes wird nicht angestrebt. 

 

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Gemäss der Kommunalen Statistikstelle der Hansestadt Lübeck (Stand: November 2018, Nr. 22, 1. Auflage) beschäftigte die Hansestadt zum 31.12.2017 insgesamt 4.809 Mitarbeiter. Erfahrungsgemäß ist keine Organisation im Vergleich zu ähnlichen anderen Organisationseinheiten in allen Segmenten immer die Leistungsfähigste, sondern kann vielmehr von diesen im Rahmen eines Erfahrungsaustausches lernen, die eigene Aufbau- und Ablauforganisation zu optimieren mit dem Ziel, die Servicequalität für die Kunden zu steigern und Ressourcen für wichtige neue, innovative Themen frei zu bekommen, ohne dafür zusätzliches Personal aufbauen zu müssen. Wirtschaftsunternehmen sind in einem wettbewerbsintensiven Umfeld gezwungen, sich permanent mit den Besten ihrer Wettbewerber zu vergleichen und dafür zu sorgen, dass ihre Effizienz mindestens auf dem Niveau ihrer direkten Wettbewerber liegt. Bei kommunalen Einrichtungen fehlt dieser Regulierungsmechanismus; daher kann gerade ein Benchmarking für diese eine wichtige Orientierungshilfe darstellen.

 

Mit den Vergleichskennzahlen der KGSt existiert bereits ein bewährtes Benchmarking-Instrument im Bereich der Kommunalverwaltungen. Vor diesem Hintergrund ist ein Bericht der Hansestadt Lübeck zweckmäßig, inwieweit man davon in jüngster Zeit mit welchem Ergebnis Gebrauch gemacht hat. 

 

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