ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09917

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1) Gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H wird zur Kenntnis

     genommen:

a)      Der Jahresabschluss 2012 mit einem Jahresfehlbetrag von -458.957,91 €

 

b)      Der Jahresabschluss 2013 mit einem Jahresfehlbetrag von -510.015,24 €

 

c)      Der Jahresabschluss 2014 mit einem Jahresfehlbetrag von -570.284,59 €

 

d)      Der Jahresabschluss 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von -508.210,80 €.

 

2) Die Fehlbeträge sind jeweils durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

3) Die jeweiligen Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes wurden im

    Rechnungsprüfungsausschuss abschließend beraten und zur Kenntnis genommen.
 

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In der Satzung der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck ist festgelegt, dass etwaige Jahresfehlbeträge durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen sind. Dies wird in den jeweilig nächsterreichbaren Haushalten geordnet, die Mittel fließen aber bereits unmittelbar zur Aufrechterhaltung der Liquidit.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

da nicht zutreffend.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

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Anlagen

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