ALLRIS - Auszug

20.05.2021 - 9.13 Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck: Feststell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Keine Wortmeldung.

Reduzieren

Beschluss:

1) Gem. § 92 Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H wird zur Kenntnis

     genommen:

a)      Der Jahresabschluss 2012 mit einem Jahresfehlbetrag von -458.957,91 €

 

b)      Der Jahresabschluss 2013 mit einem Jahresfehlbetrag von -510.015,24 €

 

c)      Der Jahresabschluss 2014 mit einem Jahresfehlbetrag von -570.284,59 €

 

d)      Der Jahresabschluss 2015 mit einem Jahresfehlbetrag von -508.210,80 €.

 

2) Die Fehlbeträge sind jeweils durch die Hansestadt Lübeck auszugleichen.

 

3) Die jeweiligen Prüfberichte des Rechnungsprüfungsamtes wurden im

    Rechnungsprüfungsausschuss abschließend beraten und zur Kenntnis genommen.
 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.


 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

 

Das könnte Sie auch interessieren