Interfraktioneller Antrag - VO/2021/09883
Grunddaten
- Betreff:
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SPD und CDU: Budgetverträge für die Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und die Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- SPD-Bürgerschaftsfraktion
- Beteiligt:
- CDU-Bürgerschaftsfraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 25, 2021
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den bisher durch die Hansestadt Lübeck institutionell geförderten Musikschulen (Musik- und Kunstschule Lübeck gGmbH und Lübecker Musikschule der Gemeinnützigen) Budgetverträge mit einer Laufzeit von 5 Jahren abzuschließen. Die Budgetverträge werden analog der übrigen Budgetverträge mit freien Trägern vereinbart (u.a. inkl. Anpassungsklausel bei Tarifsteigerungen). Grundlage für die zwei Budgetverträge bildet das Budget des Jahres 2020 in Höhe von 182.800 Euro.
Die Zuwendungen wurden bisher jährlich aus dem Produktsachkonto 281001.000.5318001 bezahlt. Die Budgetbeträge sind somit im Haushalt bereits geordnet und stellen keine Mehrbelastung dar. Um auch den Lübecker Musikschulen Planungssicherheit über einen längeren Zeitraum zu gewähren, wie es auch bei anderen freien Trägern in den Bereichen Kultur, Jugend, Bildung usw. seit Jahren der Fall ist, soll die Form des Budgetvertrages gewählt werden.
