Beschlussvorlage öffentlich - VO/2021/09719
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Tilgenkrug
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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Mar 8, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Mar 23, 2021
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Mar 25, 2021
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Beschlussvorschlag
1. Das mit einem bis zum 31.12.2035 befristeten Erbbaurecht zugunsten von Herrn Uwe Burmeister belastete Grundstück in Lübeck, Tilgenkrug 14, zur Größe von 714 m² ist an die zukünftigen Erbbauberechtigten, Herrn Tammo Preuss und Frau Katja Preuss zu einem Kaufpreis in Höhe von 180.070,80 EUR zu verkaufen.
2. In dem abzuschließenden Kaufvertrag ist ein Bebauungsverbot für die im Lageplan (Anlage 4) grau dargestellte Grundstücksfläche und eine wertgesicherte Nachzahlungsverpflichtung für den Fall aufzunehmen, dass im hinteren Grundstücksbereich bei ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vorliegenden Baurecht, weitere Gebäude realisiert werden sollten.
3. Alle mit dem Abschluss und der Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten
einschließlich der Grunderwerbsteuer sind von den Käufern zu tragen.
Das Grundstück Tilgenkrug 14 liegt in keinem gültigen Bebauungsplangebiet. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben beurteilt sich hier nach den Maßgaben des § 34 BauGB, wonach zur Zeit Baurecht für die Bebauung in zweiter Reihe nicht besteht.
Für den Fall, dass ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Baurecht für eine Bebauung in zweiter Reihe auf der rückwärtigen Teilfläche von ca. 282 m² (s. Lageplan, Anlage 4) ermöglicht und realisiert wird, ist ein Betrag in Höhe von EUR 5.569,20 nachzuzahlen. Der Nachzahlungsbetrag wird durch Bindung an den Verbraucherpreisindex wertgesichert. Der Differenzbetrag ergibt sich aus der Differenz des Bodenrichtwertes nach Übergrößenberechnung und dem Bodenrichtwert ohne Übergrößenberechnung. Diese Verpflichtung wird abgesichert durch ein Bebauungsverbot. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Hinweis bei Weiterveräußerung weiterzugeben
Den zukünftigen Erbbauberechtigten wurde der Kaufpreis auf ihre Nachfrage hin am 06.10.2020 schriftlich mitgeteilt. Die zukünftigen Erbbauberechtigten haben am 23.10.2020 schriftlich erklärt, dass sie das Erbbaugrundstück erwerben möchten.
Der Verkauf erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft vom 28.04.2016 (VO Nr. 2015/03216) zu den auslaufenden Erbbaurechten. Der Kaufpreis errechnet sich auf der Grundlage der Bodenrichtwertkarte mit Stand vom 31.12.2018 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte und des Beschlusses vom 18.05.2017 (Wegfall des Aufschlages von 10 %) gem. Anlage 2 dieser Vorlage.
Gem. dem Bürgerschaftsbeschluss vom 20.06.1974 (Drs.Nr. 77) werden folgende Eckpunkte im Kaufvertrag zusätzlich vereinbart:
- Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit einer Frist von 10 Jahren
Durch den Verkauf entfällt ein jährlicher Erbbauzins von z.Z. EUR 91,28.
Es ist der mit dem Bereich Recht abgestimmte Muster-Kaufvertrag zu verwenden.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: | X | neu | ||||||||||
| X | freiwillig | ||||||||||
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| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
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| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
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| Ja – Begründung: |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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| entfällt |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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75,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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34,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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160,1 kB
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