ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09591

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bauausschuss nimmt die Auswertungsberichte der bisher zum Bebauungsplanentwurf 01.77.00 Nördliche Wallhalbinsel durchgeführten Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 1 und 2) zur Kenntnis.
  2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 01.77.00 Nördliche Wallhalbinsel sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 6) gebilligt.
  3. Der Entwurf des B-Planes sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
    Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
  4. Die vertraglich und zeitlich vor Satzungsbeschluss zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 7) werden vertraglich gesichert.
  5. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 

 

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Siehe Anlage 6


 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Keine Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Keine Bedenken

2.500 Soziale Sicherung

Keine grundsätzlichen Bedenken (Zur Behandlung der Stellungnahme siehe Anlage 2)

2.530 Gesundheitsamt

Keine Bedenken – Bitte um weiter Beteiligung, wenn sich Nutzungsänderungen ergeben

3.370 Feuerwehr

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 2)

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Keine grundsätzlichen Bedenken (Zur Behandlung der Schallimmission siehe Anlage 2)

3.700 Entsorgungsbetriebe Lübeck

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 2)

4.041 Fachbereichsdienste – Fachbereich 4

Keine Bedenken

4.401 Schule und Sport

Keine grundsätzlichen Bedenken

4.491 Archäologie und Denkmalschutz

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 2)

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 2)

5.691 Lübeck Port Authority

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 2)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja – Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima werden in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt (siehe Kap. 7.6.3).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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