Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09526
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 22.06.00 - Moislinger Allee / Pinassenweg - Erneuter Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Dec 7, 2020
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Jan 18, 2021
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Feb 15, 2021
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Beschlussvorschlag
- Der am 18.11.2019 für das Grundstück Moislinger Allee 222 + 224 gefasste Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird erneuert und um weitere Informationen zum Zweck und Ziel der Planung sowie um die Vorgaben für das städtebaulich-freiraumplanerische Werkstattverfahren ergänzt.
Für den im Stadtteil Buntekuh zwischen Moislinger Allee und Pinassenweg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung einer innerstädtischen gewerblichen Brachfläche durch ein Wohngebiet für Geschosswohnungsbau geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Zur Qualifizierung des städtebaulichen Konzeptes, welches als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes dienen wird, soll ein städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren mit zehn Planungsbüros unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 aufgeführten Anforderungen durchgeführt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form eines zweiwöchigen Aushanges und durch Einstellung der Unterlagen ins Internet durchgeführt.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||||||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||||||||||||||||
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| BauGB | ||||||||||||||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||||||||||||||||
| x | Nein | ||||||||||||||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| x | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum B-Plan dargelegt. |
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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71,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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