ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09526

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Der am 18.11.2019 für das Grundstück Moislinger Allee 222 + 224 gefasste Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans wird erneuert und um weitere Informationen zum Zweck und Ziel der Planung sowie um die Vorgaben für das städtebaulich-freiraumplanerische Werkstattverfahren ergänzt.

Für den im Stadtteil Buntekuh zwischen Moislinger Allee und Pinassenweg gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 22.06.00 – Moislinger Allee / Pinassenweg – als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nachnutzung einer innerstädtischen gewerblichen Brachfläche durch ein Wohngebiet für Geschosswohnungsbau geschaffen werden.             

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Zur Qualifizierung des städtebaulichen Konzeptes, welches als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes dienen wird, soll ein städtebaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren mit zehn Planungsbüros unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 aufgeführten Anforderungen durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird in Form eines zweiwöchigen Aushanges und durch Einstellung der Unterlagen ins Internet durchgeführt.

 

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Siehe Anlage 2
 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Keine grundsätzlichen Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Keine grundsätzlichen Bedenken

2.500 Soziale Sicherung

Keine grundsätzlichen Bedenken

3.370 Feuerwehr

Keine grundsätzlichen Bedenken

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Keine grundsätzlichen Bedenken

3.700 Entsorgungsbetriebe

Keine grundsätzlichen Bedenken

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

Keine grundsätzlichen Bedenken

4.401 Schule und Sport

Keine grundsätzlichen Bedenken

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Keine grundsätzlichen Bedenken

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Keine grundsätzlichen Bedenken

5.691 Lübeck Port Authority

Keine grundsätzlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja – Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung  zum B-Plan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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