ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09509

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 07.32.00 Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - und zur zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 07.32.00 und der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlage 2 bis Anlage 7) gebilligt.

3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 und/oder der Entwurf der 127. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 

 

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Siehe Anlage 4 und Anlage 8


 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmend

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen / Hinweisen siehe Abwägung

2.500 Soziale Sicherung

Keine Bedenken

3.370 Feuerwehr

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen / Hinweisen siehe Abwägung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen / Hinweisen siehe Abwägung

3.700 Entsorgungsbetriebe

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen / Hinweisen siehe Abwägung

3.820 Stadtwald

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen / Hinweisen siehe Abwägung

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

Keine Bedenken

4.401 Schule und Sport

Zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen / Hinweisen siehe Abwägung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Keine grundsätzlichen Bedenken, Umgang mit Anregungen / Hinweisen siehe Abwägung

5.691 Lübeck Port Authority

Keine Bedenken

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein - Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Punkt 9 der Begründung.

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja – Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt.

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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