Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09509
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 07.32.00 - Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - und zugehörige 127. Änderung des Flächennutzungsplanes Auslegungsbeschlüsse
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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Dec 7, 2020
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Beschlussvorschlag
1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 07.32.00 – Schlutuper Straße / Lauerhofer Feld - und zur zugehörigen 127. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 07.32.00 und der 127. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlage 2 bis Anlage 7) gebilligt.
3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
4. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes 07.32.00 und/oder der Entwurf der 127. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.
Finanz. Auswirkung
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||||||||||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
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Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||||||||||||||||||
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| freiwillig | ||||||||||||||||||||||||||
| x | vorgeschrieben durch: | ||||||||||||||||||||||||||
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| BauGB | ||||||||||||||||||||||||||
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||||||||||||||||||||||||
| x | Nein - Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Punkt 9 der Begründung. | ||||||||||||||||||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: |
| Nein |
| x | Ja – Begründung: |
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| Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt.
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Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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7,7 MB
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