ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09345

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)      Der Jahresabschluss 2014 der Stiftung „Lübecker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 151.892,73 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

2)      Dieser Jahresüberschuss 2014 wird anteilig (= 59.240,61 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 88.860,91 €) nebst Bauerneuerungsrücklage                             (= 3.791,21 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.

 

 

3)      Der Jahresabschluss 2015 der Stiftung „Lübecker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 138.320,49 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

4)      Dieser Jahresüberschuss 2015 wird anteilig (= 50.631,00 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 75.946,49 €) nebst Bauerneuerungsrücklage                             (= 11.743,00 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.
 

 

5)      Der Jahresabschluss 2016 der Stiftung „Lübecker Wohnstifte“ mit einem Jahresüberschuss von 238.514,68 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S-H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H festgestellt.
 

6)      Dieser Jahresüberschuss 2016 wird anteilig (= 71.138,50 €) der Freien Rücklage sowie der Zweckrücklage (= 142.277,01 €) nebst Bauerneuerungsrücklage (= 25.099,17 €) im drauffolgenden Wirtschaftsjahr zugeführt.
 

7) Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-
fungsausschuss am 10.09.2020 abschließend beraten wurde (VO/2020/09148) wird
zur Kenntnis genommen.

 

 

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Gemäß der Abgabenordnung (AO) i.V.m. dem zugrunde liegenden GBV mit der GG Trave mbH wurde der Jahresüberschuss den gebildeten Zweckrücklagen sowie der Freien Rücklage zugeführt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

2.280.5 – Stiftungsverwaltung

zustimmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Da nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

X

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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