ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2020/08932

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1) Für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg gelten folgende Anteile der Wohnformen:

30 % geförderter Wohnungsbau (1. Förderweg): ca.  84 WE

20 % geförderter Wohnungsbau (2. Förderweg):  ca.  56 WE

10% freifinanzierter Mietwohnungsbau:        ca.  28 WE

40 % Eigentumswohnungen:                                   ca.113 WE

Geschosswohnungsbau               gesamt:   281 WE

2)  Für die künftigen Bewohner der Neuen Teutendorfer Siedlung gilt eine Erstwohnsitzverpflichtung. Bewerber für Einfamilienhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen, die ihren Wohnsitz bereits in Lübeck haben, werden bei der Vergabe bevorzugt. Diese wird vertraglich geregelt und über eine Eintragung in das Grundbuch vor Verkauf gesichert. Gewerbliche Ferienwohnungen werden im Plangebiet durch entsprechende Festsetzung ausgeschlossen.
 

 

 

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Erfolgt mündlich

 

 

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