Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2020/08932
Grunddaten
- Betreff:
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Dringlichkeitsantrag des AM Frank Müller-Horn (Die Unabhängigen): Anteile von Wohnformen für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Bauausschuss
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zur Entscheidung
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May 18, 2020
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Aug 17, 2020
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Sep 7, 2020
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Beschlussvorschlag
1) Für den Geschosswohnungsbau in der Neuen Teutendorfersiedlung/Dreilingsberg gelten folgende Anteile der Wohnformen:
30 % geförderter Wohnungsbau (1. Förderweg): ca. 84 WE
20 % geförderter Wohnungsbau (2. Förderweg): ca. 56 WE
10% freifinanzierter Mietwohnungsbau: ca. 28 WE
40 % Eigentumswohnungen: ca.113 WE
Geschosswohnungsbau gesamt: 281 WE
2) Für die künftigen Bewohner der Neuen Teutendorfer Siedlung gilt eine Erstwohnsitzverpflichtung. Bewerber für Einfamilienhäuser, Eigentums- und Mietwohnungen, die ihren Wohnsitz bereits in Lübeck haben, werden bei der Vergabe bevorzugt. Diese wird vertraglich geregelt und über eine Eintragung in das Grundbuch vor Verkauf gesichert. Gewerbliche Ferienwohnungen werden im Plangebiet durch entsprechende Festsetzung ausgeschlossen.
