ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/09012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Mit der Umsetzung der Maßnahme „Skandinavienkai, LED-Beleuchtung, Ersatz von drei Hochmasten“ wird begonnen.

 

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In den Jahren 2018 und 2019 wurde die Außenbeleuchtung am Skandinavienkai von Natrium-Hochdrucklampen auf energetisch günstigere LED-Beleuchtung umgerüstet. Aufgrund statischer Mängel mussten dabei vier Hochmasten von der Umrüstung ausgenommen werden. Im Rahmen dieser Maßnahme sollen diese Masten nun ersetzt und ebenfalls mit LED Technik ausgestattet werden. Dabei war im Rahmen der Planung zu prüfen, ob die Anzahl der Masten aufgrund der besseren Lichttechnik der LED reduziert werden kann.

Im Zuge der Vor- und Entwurfsplanung wurden verschiedene Varianten der Ausleuchtung des betroffenen Flächenbereiches des Skandinavienkais miteinander verglichen. In Absprache mit der LHG wurde entschieden, die Variante 5 in der  Entwurfsplanung weiterzuverfolgen. Diese Variante beinhaltet die Erstellung von drei neuen Hochmasten. Der Hochmast 31 wird am jetzigen Standort inkl. Fundament neu aufgesetzt. Zwei weitere Masten erhalten, inkl. Fundament, einen neuen Standort in der Fläche. Die erforderlichen LED-Leuchten wurden bereits mit der ursprünglichen Ausschreibung von 2018 für alle vorhandenen Masten am Skandinavienkai angeschafft und sind somit in ausreichender Anzahl vorhanden.

Gegenstand dieser Vorlage ist die Freigabe zur Ausschreibung der Bauleistung für die Neuerstellung der oben beschriebenen 3 Hochmasten.

 

Hafenbetriebliche Notwendigkeit

 

Durch die Umrüstung der Masten- und Anlegerbeleuchtung wird eine Energieeinsparung von über 50% bei besserer Ausleuchtungsqualität und -intensität erreicht. Diese Ergebnisse haben sich laut Aussage der LHG für die bereits umgerüsteten Beleuchtungsmasten im laufenden Betrieb bestätigt. Die bessere Ausleuchtungsqualität der LED steigert außerdem die Arbeitssicherheit in erheblichem Maße.

 

Kosten

 

Gemäß der aktuellen Kostenberechnung vom 27.05.2020 betragen die Gesamtkosten rd. 700.000,00 EUR netto.

Davon sind im Haushalt 2020 595.000,00 EUR bereitgestellt und für den Haushalt 2021 105.000,00 EUR angemeldet.

Die Haushaltsmittel stehen unter dem Produktsachkonto 552001 552 7853 Wasser und Hafen, Aufwendungen Skandinavienkai / LED-Beleuchtung zur Verfügung.

 

Risiken

 

Die Standorte der Lichtmasten befinden sich im Gebiet der ältesten Flächen des Skandinavienkais. Im Zuge der Planung wurden Leitungskontrollen und werden Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Dennoch verbleibt ein Restrisiko bezüglich des Untergrundes.

 

Ausschreibung und Zeitpunkt der Umsetzung

 

Bei dieser Maßnahme handelt es sich, wie oben beschrieben, um die Weiterführung der Maßnahme „Umrüstung auf LED-Technik“ aus dem Jahr 2018/2019. Die Maßnahme wird auf dem planfestgestellten und in Betrieb befindlichen Gelände des Skandinavienkais durchgeführt. Eine Abstimmung mit den TÖB WSA und UNB über die Änderung der Beleuchtung ist im Jahr 2017 erfolgt. Es sind keine weiteren Genehmigungen für die Durchführung erforderlich.

Ziel ist es, nach Freigabe durch die Gremien, die Maßnahme im September auszuschreiben. Die Ausführung ist von Ende Oktober 2020 bis ins Jahr 2021 geplant.

 

Haushaltsmäßige Ordnung

 

Die Gesamtkosten werden derzeit mit rd. 700.000,00 EUR netto veranschlagt.

 

Die Umrüstung auf LED-Beleuchtung führt, wie oben ausgeführt, für die LHG zu einer Energieeinsparung von bis zu 50%. Die Investitionskosten dieser Maßnahme werden von der LHG refinanziert, so dass die Maßnahme für die HL rentierlich ist.


 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Ja (Anlage 1)

 

 

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja – Begründung:

 

 

Energieeinsparung

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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