Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08681
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Entgeltordnung sowie der Honorarordnung für die VHS Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.403 - Volkshochschule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
May 26, 2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
May 28, 2020
|
Mit der vorgelegten Entgeltordnung und der Honorarordnung sollen Entgelt- und Honorarordnung vom 18.05.2017 abgelöst werden. Beide sollen mit Wirkung zum Start des Herbstsemesters 2020 in Kraft treten.
Das Zuschussbudget ändert sich nicht, der Kostendeckungsgrad erhöht sich durch diese Veränderungen in 2021 von geplanten 69,40 % auf 69,57 % (Stand Haushaltsplanung 2020).
Zielsetzung
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
Der Honorarsatz für allgemeine Kurse pro Unterrichtseinheit (45 Minuten) wird um 2,00 Euro auf 22,00 Euro erhöht (§ 2 (2) Honorarordnung).
Um die Mehrausgaben zu decken, wird der Grundbetrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen um 0,20 Euro auf 3,10 Euro erhöht
(§ 2 (3) der Entgeltordnung).
Das Honorarniveau ist bei vielen anderen Volkshochschulen und sonstigen Bildungsanbietern deutlich höher als bei uns, was leider die Abwanderung von Kursleitenden zur Folge hat. Auch die Akquise neuer Kursleitungen ist spürbar schwieriger geworden. Diesem Trend können wir, trotz gutem Feedback von den Kursleitenden hinsichtlich eines wertschätzenden und vertrauensvollen Miteinanders, nur durch eine Anhebung der Honorare entgegenwirken.
Insgesamt wird mit einer Mehrausgabe von jährlich ca. 21.000 Euro gerechnet. Als Grundlage für die Berechnung wurden die Ist-Zahlen aller relevanten Kurse 2019 herangezogen.
Mit der Anhebung des Grundbetrages wird ein entsprechender Ausgleich bei den Einnahmen geschaffen. Bei einem Kurs mit mindestens 10 Personen wird das Entgelt um 0,20 Euro angehoben, so dass pro Unterrichtseinheit 2,00 Euro mehr eingenommen werden und die Honorarerhöhung damit abgedeckt ist. Für Kurse in kleineren Gruppengrößen erhöht sich der Grundbetrag entsprechend. Die VHS Lübeck geht davon aus, dass die moderate Anhebung der Entgelte bei den Kursteilnehmenden eine hohe Akzeptanz finden wird, da diese direkt den Kursleitenden zugutekommt.
Finanz. Auswirkung
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||||||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein- Begründung:
| ||||||||||
| ||||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||||||||
| v | freiwillig | ||||||||||
|
| vorgeschrieben durch: | ||||||||||
|
|
| ||||||||||
|
|
| ||||||||||
Finanzielle Auswirkungen: | x | Ja (Anlage 1) | ||||||||||
|
| Nein | ||||||||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | x | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
36 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
93,6 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
96,3 kB
|
