26.05.2020 - 5.7 Änderung der Entgeltordnung sowie der Honoraror...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.7
- Sitzung:
-
32. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 26.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.403 - Volkshochschule
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
AM Zunft benennt folgende Fragen:
In § 4 Abs. 1 wird eine Ermäßigung um ca. 40% in Aussicht gestellt. Was bedeutet circa?
Gemäß § 4 Abs. 5 steht es der Leitung zu, Einzelfallentscheidungen zu treffen. Ist dies üblic oder handelt es sich um eine neue Regelung?
Ein Rückerstattungsanspruch der Kursgebühr besteht erst ab einer Höhe von 10 Euro. Ist diese Regelung neu? Falls diese bereits vorher schon bestand, in welcher Höhe insgesamt wurden Gebühren bis jetzt nicht zurück erstattet?
Frau Senatorin Weiher sagt eine Beantwortung möglichst bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 28.05.2020 zu.
Auf Nachfrage des AM Fürter betreffend die Honorarzahlung an Kursleitern für Kurse, welche aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden mussten, teilt Frau Senatorin Weiher mit, dass für alle Kurse, die im Auftrag des BAMF geplant gewesen seien, Anträge nach dem SodEG gestellt wurden, wonach die Kursleiter 75% des Honorars für geplante Kurse erhalten.
Für weitere Deutschkurse gibt es Teilrefinanzierungen durch Drittgelder, unter anderem von Possehl.
Kursleiter, die nur im geringen Umfang für die Hansestadt Lübeck tätig seien, haben bisher keine Erstattung des entfallenen Honorars erhalten. Hierzu finden aktuell Gespräche statt.
Herr Bürgermeister Lindenau fügt ergänzend hinzu, dass eine Einheitlichkeit im Umgang mit den Honorarkräften der VHS im Vergleich zu den Honorarkräften am Stadttheater angestrebt werde. Eine abschließende Prüfung stehe jedoch noch aus.
Es spricht Frau Senatorin Weiher.
Anlagen zur Vorlage
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