Beschlussvorlage öffentlich - VO/2020/08701
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West": Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen für die Gesamtmaßnahme Nordwest der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
May 4, 2020
| |||
|
|
May 18, 2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
May 12, 2020
| |||
|
|
May 26, 2020
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
May 28, 2020
|
Beschlussvorschlag
Im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau West“ werden vorbereitende Untersuchungen nach BauGB für die Gesamtmaßnahme Nordwest der Hansestadt Lübeck für den in der Anlage in Zeichnung dargestellten Geltungsbereich eingeleitet. Der Einleitungsbeschluss ist gemäß § 141 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) des Landes Schleswig-Holstein hat die städtebauliche Gesamtmaßnahme Nordwest am 31.07.2019 in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen.
Zur planerischen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahmen sind gem. § 140 ff. BauGB vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Diese sind erforderlich, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit einer städtebaulichen Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Gebiet, sowie die anzustrebenden Ziele und deren Durchführbarkeit zu gewinnen.
Die vorbereitenden Untersuchungen erstrecken sich auf das in Anlage 1 dargestellte Untersuchungsgebiet.
Der Beschluss zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen gem. § 141 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen wird über bewilligte und haushälterisch geordnete Städtebauförderungsmittel finanziert. Für die Gesamtmaßnahme Nordwest wurde vom Fördermittelgeber bislang ein Förderbetrag von 500.000,- EUR bewilligt, der kommunale Eigenteil daran beträgt 10 %.
Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet liegt im Stadtteil St. Lorenz Nord und umfasst die Flächen des ehemaligen Schlachthofs und der Roddenkoppel. Die östliche und südöstliche Begrenzung des Plangebiets bilden die Uferkanten zum Burgtor- und Wallhafen. Die Marienbrücke und die südlich angrenzende Bebauung an der Marienstraße bilden den südlichen Abschluss. Die westlich an die Schwartauer Allee angrenzende Bebauung begrenzt das Untersuchungsgebiet im Westen. Im Nordwesten schließt das Gebiet das Struckbachtal ein. Die nordwestliche Begrenzung erfolgt entlang der Elisenstraße bis zur östlichen Grundstücksgrenze der Flurstücke der Deutschen Bahn, durch die das Gebiet im nordwestlichen Bereich bis zur Eric-Warburg-Brücke begrenzt wird.
Finanz. Auswirkung
| ||||||
|
|
| ||||
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja | ||||
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein- Begründung:
| ||||
| ||||||
|
|
| ||||
|
|
| ||||
Die Maßnahme ist: |
| neu | ||||
|
| freiwillig | ||||
| X | vorgeschrieben durch: | ||||
|
| BauGB und Städtebauförderungsrichtlinien | ||||
|
|
| ||||
Finanzielle Auswirkungen: |
| Ja (Anlage 1) | ||||
| X | Nein | ||||
Auswirkung auf den Klimaschutz: | X | Nein |
|
| Ja – Begründung: |
|
|
|
|
|
|
Begründung der Nichtöffentlichkeit gem. § 35 GO:
|
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
5,1 MB
|
