ALLRIS - Vorlage

Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2020/08545-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister wird beauftragt die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer in § 5 wie folgt zu ergänzen:
 

§ 5 Abs. 2

 

Auf Antrag des/der Steuerpflichtigen ist die Steuer für den ersten Hund auf die Hälfte zu ermäßigen, wenn ein geringes Einkommen (Leistungsbezieher nach SGB II, SGB IX und SGB XII) nachgewiesen wird.

 

Abs. 2 wird zu Abs. 3.

 

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ggf mündlich

 

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