ALLRIS - Vorlage

Antrag eines Ausschussmitgliedes - VO/2019/08451

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, dass in allen B-Plänen, die noch keinen Satzungsbeschluss

haben und deren Grund und Boden sich nicht in kommunalem Besitz befinden, ein

städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen wird.

 

Der städtebauliche Vertrag beinhaltet folgende Punkte:

  1. Energie- und Klimaschutzkonzept mit mindestens folgenden Inhalten:

-          Kompaktheit und Stellung der Gebäude

-          Wärmetechnische Standards (KfW 55 Haus)

-          Anlagen zur Wärmeversorgung (BHKW)

-          Kombination mit anderen Klima- und Umweltthemen, wie Kaltluftversorgung, Luftreinhaltung und Grünversorgung

 

2. Mobilitätskonzepte wie z.B. Mobility Hub

- Paketstation (inkl. Anlieferung, Lagerung, Abholung)

- Bikesharing

- (E)Carsharing

- Lastenfahrradverleih

- Mobilitätsberatung und Information

- Fahrradstellplätze

 

3. Klimawandelfolgebewältigung

- Überflutungsvorsorge

- Qualität und Pflege der privaten Grünanlagen

- Solarnutzung, Gründächer und/oder Grünfassaden

- Urban Gardening

 

4. Der Vertragsinhalt ist durch verbindliche Regelungen im städtebaulichen Vertrag

umzusetzen.

 

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