Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08190
Grunddaten
- Betreff:
-
Westerauer Stiftung - Jahresabschlüsse zum 31.12.2012 und 31.12.2013
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 26, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 28, 2019
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Beschlussvorschlag
1) Der Jahresabschluss 2012 mit einem Überschuss von 3.102,77 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.
Der Jahresüberschuss ist anteilig
a) in Höhe von 1.241,11 € der Freien Rücklage und
b) in Höhe von 1.861,66 € ist der Zweckrücklage zuzuführen.
2) Der Jahresabschluss 2013 mit einem Überschuss von 3.950,82 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.
Der Jahresüberschuss ist anteilig
c) in Höhe von 1.580,33 € der Freien Rücklage und
d) in Höhe von 2.370,49 € ist der Zweckrücklage zuzuführen.
3) Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 12.09.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/08034) wird zur Kenntnis genommen.
Die Westerauer Stiftung hat im Wirtschaftsjahr 2012 ein positives Jahresergebnis erzielt, welches jeweils anteilig der Freien Rücklage und der Zweckrücklage zugeführt wird:
a) Die Freie Rücklage erhöht sich nach Verwendung des Jahresergebnisses 2012 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) um einen Wert 1.241,11 € auf insgesamt 1.241,11 € (dann in 2013). Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses soll nach Beschlussfassung der Zweckrücklage zugeführt werden.
Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses wird der Zweckrücklage zugeführt:
b) Die Zweckrücklage hat nach Entnahme von 15.000,00 € für eine Studentenförderung an die Förderergesellschaft der Musikhochschule Lübeck e.V. und Verwendung des restlichen Jahresergebnisses 2012 von 1.861,66 € dann in 2013 eine Höhe von 2.848,54 € (Vorjahr: 15.986,88 €).
Die Westerauer Stiftung hat im Wirtschaftsjahr 2013 ein positives Jahresergebnis erzielt, welches jeweils anteilig der Freien Rücklage und der Zweckrücklage zugeführt wird:
a) Die Freie Rücklage erhöht sich nach Verwendung des Jahresergebnisses 2013 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) um einen Wert von 1.580,33 € auf insgesamt 2.821,44 € (Vorjahr: 1.241,11 €) .
Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses wird der Zweckrücklage zugeführt (dann in 2014).
b) Die Zweckrücklage hat nach Verwendung des restlichen Jahresergebnisses 2013 von 2.370,49 € dann in 2014 eine Höhe von 5.219,03 € (Vorjahr: 2.848,54 €).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,6 MB
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