ALLRIS - Auszug

26.11.2019 - 5.3 Westerauer Stiftung - Jahresabschlüsse zum 31.1...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldung.

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Beschluss:

 

1)     Der Jahresabschluss 2012 mit einem Überschuss von 3.102,77 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.

Der Jahresüberschuss ist anteilig

a)      in Höhe von 1.241,11 der Freien Rücklage und

b)     in Höhe von 1.861,66 ist der Zweckrücklage zuzuführen.

 

2)     Der Jahresabschluss 2013 mit einem Überschuss von 3.950,82 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.

Der Jahresüberschuss ist anteilig

c)      in Höhe von 1.580,33  der Freien Rücklage und

d)     in Höhe von 2.370,49  ist der Zweckrücklage zuzuführen.

 

Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 12.09.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/08034) wird zur Kenntnis genommen.

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, antragsgemäß zu entscheiden.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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