ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08190

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)     Der Jahresabschluss 2012 mit einem Überschuss von 3.102,77 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.

Der Jahresüberschuss ist anteilig

a)      in Höhe von 1.241,11 € der Freien Rücklage und

b)     in Höhe von 1.861,66 € ist der Zweckrücklage zuzuführen.

 

2)     Der Jahresabschluss 2013 mit einem Überschuss von 3.950,82 € (Ergebnisrechnung) wird nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein festgestellt.

Der Jahresüberschuss ist anteilig

c)      in Höhe von 1.580,33 € der Freien Rücklage und

d)     in Höhe von 2.370,49 € ist der Zweckrücklage zuzuführen.

 

3)     Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprüfungsausschuss am 12.09.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/08034) wird zur Kenntnis genommen.

 

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Die Westerauer Stiftung hat im Wirtschaftsjahr 2012 ein positives Jahresergebnis erzielt, welches jeweils anteilig der Freien Rücklage und der Zweckrücklage zugeführt wird:

 

a)       Die Freie Rücklage erhöht sich nach Verwendung des Jahresergebnisses 2012 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) um einen Wert 1.241,11 € auf insgesamt 1.241,11 € (dann in 2013). Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses soll nach Beschlussfassung der Zweckrücklage zugeführt werden.

 

 Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses wird der Zweckrücklage zugeführt: 

 

b)       Die Zweckrücklage hat nach Entnahme von 15.000,00 € für eine Studentenförderung an die Förderergesellschaft der Musikhochschule Lübeck e.V. und Verwendung des restlichen Jahresergebnisses 2012 von 1.861,66 € dann in 2013 eine Höhe von 2.848,54 € (Vorjahr: 15.986,88 €).

 

 

Die Westerauer Stiftung hat im Wirtschaftsjahr 2013 ein positives Jahresergebnis erzielt, welches jeweils anteilig der Freien Rücklage und der Zweckrücklage zugeführt wird:

 

a)       Die Freie Rücklage erhöht sich nach Verwendung des Jahresergebnisses 2013 (nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck) um einen Wert von 1.580,33 € auf insgesamt 2.821,44 € (Vorjahr: 1.241,11 €) .

 

Der verbleibende Anteil des Jahresergebnisses wird der Zweckrücklage zugeführt (dann in 2014).

 

b)       Die Zweckrücklage hat nach Verwendung des restlichen Jahresergebnisses 2013 von 2.370,49 € dann in 2014 eine Höhe von 5.219,03 € (Vorjahr: 2.848,54 ).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein, da nicht betroffen.

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch GO S-H: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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