Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08191
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauförderprogramm "Stadtumbau" Ausschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für die Gesamtmaßnahme Lübeck Nord-West
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 4, 2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Nov 12, 2019
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Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig Holstein hat die Gesamtmaßnahme Nord-West der Hansestadt Lübeck am 31.07.2019 in das Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau“ aufgenommen. Gemäß den geltenden Städtebauförderungsrichtlinien sind zur planerischen Vorbereitung einer Gesamtmaßnahme Vorbereitende Untersuchungen (VU) durchzuführen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) aufzustellen, in dem die Ziele und Maßnahmen schriftlich darzustellen sind.
Die zu vergebenden VU sollen die Anforderungen nach § 141 BauGB erfüllen: Das ausgewiesene Untersuchungsgebiet Nord-West ist hinsichtlich seiner städtebaulichen, baulichen, sozialen und strukturellen Verhältnisse und Zusammenhänge zu untersuchen und zu bewerten, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der städtebaulichen Sanierung zu gewinnen. Während des Bearbeitungszeitraums sind ein laufender Austausch und eine permanente Abstimmung mit der Auftraggeberin vorgesehen. Da die VU der anschließenden Programmumsetzung dienen, sind Öffentlichkeitsarbeit, die Konzeption und Durchführung von Partizipationsformaten sowie die Vernetzung von relevanten Akteuren und Institutionen ein Bestandteil des Auftrags.
Das IEK ist aus dem bereits bestehenden gesamtstädtischen Konzept (ISEK) abzuleiten. Diese städtebauliche Planung ist Voraussetzung und Grundlage für die Förderung von Maßnahmen der Durchführung im Rahmen der weiterführenden Umsetzung des Städtebauförderungsprogramms „Stadtumbau“.
Gemäß der Empfehlung des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration sollen die Durchführung der VU und die Erstellung des IEK, deren Geltungsbereiche identisch sind (siehe Anlage), an ein externes Planungsbüro vergeben werden. Für diese sog. Maßnahmen der Vorbereitung wurden bereits Städtebauförderungsmittel bewilligt (s.u.).
Finanzielle Auswirkungen
Städtebauförderungsmittel sind eine Komplementärfinanzierung von Bund, Land und Kom-mune (i.d.R. zu je 33 %). Die Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2019 lässt eine Absenkung des gemeindlichen Eigenanteils für Gemeinden in Haushaltssicherung bzw. Haushaltsnotlage zu. Der gemeindliche Eigenanteil wurde für diese Zuwendung in Lübeck auf 10 % abgesenkt.
In den Jahren 2019 bis 2023 ist für die Gesamtmaßnahme Nord-West ein Förderbetrag von 500.000 € gemäß Bescheid vom 31.07.2019 vorgesehen. Der Eigenanteil beträgt 50.000 €.
Die finanziellen Mittel für die Durchführung der VU und die Erstellung des IEK stehen im Produkt zur Verfügung bzw. werden in den folgenden Haushaltsjahren geordnet. VU und IEK sind als Maßnahmen der Vorbereitung förderfähig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend
Zur Umsetzung der Gesamtmaßnahme wird eine verwaltungsinterne Lenkungsgruppe eingesetzt, über die inhaltlich betroffene Bereiche am Entwicklungsprozess beteiligt werden. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Die Belange von Kindern und Jugendlichen werden durch die zu beschließende Ausschreibung nicht in besonderem Maße berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: BauGB und Städtebauförderrichtlinien |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (siehe Begründung) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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