Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/08043
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Erhaltungssatzung "Brolingplatz" und zugehörige Aufhebungssatzung für Städtebauliche Erhaltungssatzung - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße - in St. Lorenz Nord
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 16, 2019
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Oct 21, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 26, 2019
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Nov 28, 2019
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Beschlussvorschlag
- Für den zwischen Kerckringstraße, Brolingstraße, Schwartauer Allee, Katharinenstraße, Marquardstraße, Fackenburger Allee und Waisenhofstraße im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 2) dargestellten Bereich wird die Erhaltungssatzung „Brolingplatz“ zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Anlage 1) beschlossen und die Begründung (Anlage 3) gebilligt.
- Für die „Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhaltung baulicher Anlagen im Stadtteil St. Lorenz Nord - Katharinenstraße, Warendorpstraße, Marquardstraße- vom 28.02.1990“ wird die Aufhebungssatzung (Anlage 4) beschlossen.
- Die Satzungsbeschlüsse sind ortsüblich bekannt zu machen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
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| Die nachfolgend genannten Bereiche wurden im Rahmen des Satzungsverfahrens beteiligt: 1.201 Haushalt und Steuerung 1.300 Recht 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.401 Schule und Sport 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.610.3 UNESCO-Welterbe-Beauftragte 5.610.5 Bauaufsicht/Bauberatung 5.651 Gebäudemanagement 5.660 Stadtgrün und Verkehr |
Ergebnis:
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zustimmend |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss einer Erhaltungssatzung geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die aufzustellende Erhaltungssatzung nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1)
Zu den mittelbaren Auswirkungen siehe Punkt 5.3 der Begründung (Anlage 3). |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,9 kB
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2
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821 kB
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3
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2,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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9,2 kB
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