ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2019/07858

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Der Jahresabschluss 2012 der Stiftung Haus der Jugend mit einem Jahresüberschuss von 3.928,50 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

  1. Dieser Jahresüberschuss wird in 2013 der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

  1. Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-fungsaausschuss am 06.06.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/07646) wird zur Kenntnis genommen.

 

Reduzieren

Die Ergebnis-Rücklage beträgt im Jahr 2012: 1.924,38und erhöht sich durch die o.a. zu beschließende Zuführung dann in 2013 auf einen Wert von 5.852,88 €.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein da nicht relevant.

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  GO S-H

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren