ALLRIS - Auszug

24.09.2019 - 5.5 Stiftung Haus der Jugend - Jahresabschluss 2012

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

  1. Der Jahresabschluss 2012 der Stiftung Haus der Jugend mit einem Jahresüberschuss von 3.928,50 € (Ergebnisrechnung) wird gem. § 95 n Abs. 3 GO S.H i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz S-H zur Kenntnis genommen.

 

  1. Dieser Jahresüberschuss wird in 2013 der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

Der beigefügte Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes, der im Rechnungsprü-fungsaausschuss am 06.06.2019 abschließend beraten wurde (VO/2019/07646) wird zur Kenntnis genommen.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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