ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06492

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)      Die Bürgerschaft beschließt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2011 gem. § 95 n Abs . 3 GO und stellt das Jahresergebnis von 0,00 € (nach satzungsgemäß bereits erfolgtem Ausgleich) bei einer Bilanzsumme von 4.466.995,82 € fest.

 

2)      Die Bürgerschaft nimmt

 a) den aufgelaufenen Jahresverlust 2011 der Kulturstiftung in    Höhe von 516.047,54 € zur Kenntnis.

 b) nimmt den beigefügten Prüfbericht des RPA zur Kenntnis, der   am 13.09.2018 durch den Rechnungsprüfungsausschuss ab                            schließend beraten wurde (VO/2018/05657).

 

 

 

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Nach § 95 n Abs.3 und 4 GO hat die Bürgerschaft konkret über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Im vorliegenden Fall des Jahresfehlbetrages ist die Ergebnisverwendung allerdings konkret durch die Satzung vorgegeben: der Ausgleich einer Unterdeckung hat durch die HL zu erfolgen was im Haushaltsjahr 2011 der Hansestadt Lübeck auch erfolgt ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

da nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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