ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06521

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft beschließt gemäß § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz zum 01.01.2010.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Neben der Hansestadt Lübeck hat gleichzeitig auch die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck ihr Rechnungswesen zum 1.1.2010 auf die Doppik umgestellt und hierzu durch den Bereich 1.201 – Haushalt und Steuerung eine Eröffnungsbilanz nach § 54 GemHVO-Doppik erstellt.

Der Prüfbericht ist als VO/2015/02621 im Rechnungsprüfungsausschuss beraten worden.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

da nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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