ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2018/06692

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Ragnar Lüttke vom 11.09.2018 (VO/2018/06424) in der Bürgerschaft am 27.09.2018:

 

Im vergangenen Jahr hat das Bundesimmobilienamt (Bima) einen Bunker in der Warendorpstraße und Dr.-Julius-Leber-Straße zum Verkauf angeboten.

 

  1. Gab es ein Vorkaufsrecht für die Hansestadt?
  2. Gibt es Erkenntnisse, ob der Bunker verkauft wurde?
  3. Gab es Ideen zur Nutzung des Bunkers?
  4. Wäre ein Kauf denkbar, um den Bunker für den Stadtteil und die BewohnerInnen nutzbar zu machen (z.B. als Wohnungen, Begrünung oder auch Terrassengärten, Veranstaltungsräume, Parkhaus und anderes)?

 

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Zu 1.:

Der Hansestadt Lübeck stand kein vertragliches Vorkaufsrecht zu. Auf ein mögliches gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB wurde beim damaligen Verkauf des Bunkers verzichtet.

 

Zu 2.:

Ja, der Bunker befindet sich inzwischen im Eigentum einer Privatperson.

 

Zu 3.:

Nein, bisher wurden keine Ideen durch die Verwaltung für eine mögliche Nutzung des Bunkers entwickelt.

 

Zu 4.:

Ob ein Ankauf und eine Umnutzung des Bunkers zu Wohnungen oder anderen Nutzungen sinnvoll wäre, wurde bisher nicht geprüft, da der Hansestadt Lübeck der Bunker nicht (direkt) zum Kauf angeboten worden ist. Er wurde im Jahr 2017 lediglich öffentlich zum Verkauf angeboten.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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