Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2018/06402
Grunddaten
- Betreff:
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Antwort auf die Anfrage von BM Detlev Stolzenberg nach § 16 GeschO der Bürgerschaft betr. Bebauungsplanverfahren "Waterfront"/Küstenwald Priwall als Landschaftsschutzgebiet
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Kenntnisnahme
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Sep 27, 2018
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Beschlussvorschlag
Anfrage von BM Detlev Stolzenberg vom 27.08.2018 (VO/2018/06324) in der Sitzung der Bürgerschaft am 30.08.2018:
Wurden oder werden aktuell B-Planarbeiten oder vorbereitende Arbeiten für den Bereich Kohlenhofspitze (Hotel) und/oder Kohlenhofkai (Travevillen) durchgeführt?
Wie ist der Verfahrensstand zur Ausweisung des Küstenwaldes auf dem Priwall in Travemünde als Landschaftsschutzgebiet (Bürgerschaftsbeschluss vom 26.01.2018)?
zu 1) Zurzeit laufen keine Planungen für den Bereich der Kohlenhofspitze und für den Kohlenhofkai. Das Projekt ist auf der Warteliste der Bebauungsplanverfahren aufgeführt.
Die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens setzt voraus, dass die Abgrenzung zwischen den künftigen Baugrundstücken und den zu erhaltenden Waldflächen geklärt ist (siehe 2.).
zu 2) Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) hat ein Fachgutachten zur „Ermittlung von Schutzwürdigkeit und Schutzbedarf einer Küsten- und Waldlandschaft Priwall“ beauftragt. Die Ergebnisse des Fachgutachtens werden Ende des Jahres vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt können daher noch keine Aussagen zum erforderlichen Flächenumgriff für das geplante Landschaftsschutzgebiet getroffen werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Belange von Kindern und Jugendlichen sind durch die Darlegung von Sachständen zu Planverfahren nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
