Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06096
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschuldungsfonds der Possehl-Stiftung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.500 - Soziale Sicherung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Soziales
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Sep 4, 2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Sep 11, 2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Sep 27, 2018
|
Im Jahr 2011 wurde durch Initiative der Possehl-Stiftung ein Entschuldungsfonds eingerichtet. Die Schuldnerberatung der Hansestadt Lübeck kann entsprechend des abgestimmten Konzeptes in eigenem Ermessen verfügen. Die Gelder dienen zur Entschuldung der Ratsuchenden. Seither wurden jährlich Aufstockungsanträge in Höhe von 30.000,-- Euro gestellt und von der Possehl-Stiftung bewilligt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 30.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 538.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 30.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
|
|
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Ist nicht erfolgt, da der Personenkreis von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen ist. |
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja |
