ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/06249

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.   Für den zwischen Kerckringstraße, Brolingstraße, Schwartauer Allee, Katharinenstraße, Marquardstraße, Klappenstraße und Waisenhofstraße im Stadtteil St. Lorenz Nord gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) dargestellten Bereich wird die Aufstellung der Erhaltungssatzung „Brolingstraße“ zu Erhaltung der städtebaulichen Eigenart auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Satzung ist die Erhaltung des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt. Trotz vereinzelter Einbußen der ursprünglichen Gestaltqualität ist das Stadtviertel überwiegend noch intakt. Mit einer Erhaltungssatzung kann das gestalterisch und baugeschichtlich bedeutsame Quartier in St. Lorenz Nord langfristig erhalten und verbessert werden.

2.   Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.   Für einen Teilbereich des zukünftigen Satzungsgebietes nordwestlich der Warendorpstraße besteht bereits eine städtebauliche Erhaltungssatzung nach § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Anlage 2). Diese soll im Zuge dieses Verfahrens mit dem südöstlichen Bereich zusammengefasst und durch die aufzustellende Satzung „Brolingplatz“ ersetzt werden.

4.   Auch wenn das BauGB kein förmliches Beteiligungsverfahren zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung vorsieht, soll der Entwurf der Satzung mit zugehöriger Begründung für die Dauer eines Monates in der Bauverwaltung öffentlich ausgelegt und in das Internet eingestellt werden. Dazu soll eine Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Erörterungsveranstaltung für Anwohner und Besitzer erfolgen. Parallel werden von der Satzung betroffene Träger öffentliche Belange beteiligt.

 

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Siehe Anlagen

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

 

 

1.201 Haushalt und Steuerung

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

3.700 Entsorgungsbetriebe

4.401 Schule und Sport

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

5.610.3 UNESCO-Welterbe-Beauftragte

5.610.5 Bauaufsicht/Bauberatung

5.651 Gebäudemanagement
5.660 Stadtgrün und Verkehr

Ergebnis:

 

Keine Einwände

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Dem Beschluss zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus.
Eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die aufzustellende Erhaltungssatzung nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein (Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 4 der Begründung zum Aufstellungsbeschluss)

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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