ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2018/06280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Hier stelle ich folgende Fragen zur Beantwortung in der Septembersitzung des Ausschusses:

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage muss die geschlechterparitätische Besetzung des Ausschusses vorgenommen werden?
  2. Reicht es aus, wenn die vorschlagsberechtigten Organisationen die Vorschläge geschlechterparitätisch benennen?
  3. Warum müssen die zusammengezählten sechs Mitglieder der AG Wohlfahrtsverbände und des Lübecker Jugendringes zusammen paritätisch zusammengesetzt sein?
  4. Müssen die zu wählenden beratenden Mitglieder des Ausschusses bei der Geschlechterparität berücksichtigt werden?
  5. Entspricht das Ergebnis dieser Vorschriften – nämlich Frauen ehrenamtliches kommunalpolitisches Engagement zu vermehren – im konkreten Fall der Absicht des Gesetzgebers?

 

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