ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2017/05532

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie definiert die Verwaltung die im Konzept „Ganztag in Schule“ unter Punkt 3.1. genannten „päd. Fachkräfte / qualifiziertes Personal“ (siehe Anlage 1, S. 7)?
  2. Handelt es sich hierbei stets um Fachkräfte im Sinne des § 2 Abs. 1, Nr. 1 KiTaVO? (vgl. Landeserlass „Qualifikation von pädagogischen Fachkräften – Anlage 2)?
  3. Zu welchem Zweck bietet die zu 50 % der Hansestadt Lübeck gehörende BQL GmbH die Zertifizierung / Weiterbildungsmaßnahme „Fachkraft für Schulkinderbetreuung“ (siehe Anlage 3) an?

 

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Das Konzept „Ganztag an Schule“ befindet sich derzeitig im Aufbau und wird an einigen Grundschulen modellhaft erprobt. Ziel des Konzeptes ist die Gewährleistung „einheitlicher Qualitätsstandards und Rahmenbedingungen für alle Lübecker Schulstandorte“.

Vorausgegangen war jahrelange Kritik an uneinheitlichen Standards bei der Qualifizierung des Personals und der Personalschlüssel und ein signifikanter Qualitätsabfall im Vergleich mit den dem KiTaG unterliegenden Horten. Der im Konzept vorgegebene Personalschlüssel nähert sich daher dem Hortstandard bis zu einem gewissen Maß an. Die Qualifizierung des Personals wird dagegen nicht präzisiert, da die Bezeichnung „Fachkraft“ außerhalb des Geltungsbereiches der KiTaVO nicht geschützt ist. Die genannte Qualifizierungsmaßnahme entspricht bei Zugangsvoraussetzungen (Hauptschulabschluss) und Umfang (120 x 45 Minuten) jedoch nicht einmal der Qualifikation für „weitere Kräfte“ (im Sinne des § 2 Abs. 1, Nr. 2 KiTaVO). Eine dem Fachpersonal in Horten adäquate Qualifikation insbesondere für die Leitung einer Gruppe liegt somit nicht vor. Dies jedoch suggeriert die von der BQL ausgegebene Broschüre.

 

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Anlagen

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