ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2017/05596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage des beratenden Ausschussmitgliedes (KEV) Christian Weise zum Ganztag

 

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1. Wie definiert die Verwaltung die im Konzept „Ganztag an Schule“ unter Punkt 3.1. genannten päd. Fachkräfte/ qualifiziertes Personal“?

2. Handelt es sich hierbei stets um Fachkräfte im Sinne des § 2 Abs. 1, Nr. 1 KiTaVO?

3. Zu welchem Zweck bietet die zu 50% der Hansestadt Lübeck gehörende BQL GmbH die Zertifizierung/ Weiterbildungsmaßnahme „Fachkraft für Schulkindbetreuung“ an?

 

 

Zu Frage 1:

Die im Konzept Ganztag an Schule für die Gruppenleitungen vorgesehenen pädagogischen Fachkräfte werden in Anlehnung an die KiTaVO definiert, z.B. SozialpädagogInnen, ErzieherInnen, HeilpädagogInnen, sozialpädagogische AssistentInnen oder vergleichbare Abschlüsse. Ergänzt werden die Teams durch weitere qualifizierte Kräfte für den Schulkindbereich bzw. auch Honorarkräfte, die einzelne AG-Angebote leiten.

 

 

Zu Frage 2:

Die Einstellung der Fachkräfte lehnt sich grundsätzlich an die Verordnung der Kindertagesstätten an. Da sich die Angebotsstruktur in einer offenen Ganztagsschule jedoch von einem Kita-Betrieb unterscheidet, werden auch weiterhin ergänzende Kräfte als Unterstützung einbezogen, dies können dann z.B. auch sogenannte sozial erfahrene oder Kräfte für Schulkindbetreuung sein.

Sozial erfahrene Kräfte werden u.a. im Unterricht als Schulbegleiter eingesetzt. Der ergänzende Einsatz im Nachmittagsbereich stellt eine wichtige Verzahnung zwischen dem Vor- und Nachmittag dar, so dass für die Kinder eine Kontinuität in den Bezugspersonen gewährleistet wird.

 

In einer Ganztagsgrundschule gibt es am Nachmittag neben festen Gruppenangeboten auch freie Spiel- und Bewegungszeiten oder offene Angebote, die klassenübergreifend stattfinden, entsprechend variieren auch die Gruppengrößen. Der Einsatz des Personals richtet sich nach dem Bedarf und der Angebotsstruktur vor Ort. Der eingesetzte Träger der Schulkindbetreuung ist im Rahmen seiner Dienst- und Fachaufsicht für den Personaleinsatz verantwortlich, darunter fallen auch Fortbildungsmaßnahmen.

 

 

Zu Frage 3:

Die Weiterbildungsmaßnahme der BQL zielt darauf ab, für die Arbeit im Schulkindbereich zu qualifizieren. Wie bereits in Punkt 2. erläutert eignet sich die Maßnahme als qualifizierende Grundlage, um als ergänzende Fachkraft in der Ganztagsschule tätig zu sein.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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