ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2017/05213

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Am 1. Juni 2015 hat die Hansestadt Lübeck die LübeckCard eingeführt. In den vergangenen Jahren entwickelte sich die LübeckCard äußerst positiv. Dennoch tauchen in diesem Jahr bei der Ausgabe der Karten für die CDU-Bürgerschaftsfraktion folgende Fragen auf:

 

Warum ist auf Homepage der Stadt die Aushändigung einer LübeckCard nur nach Terminvereinbarung möglich?

(hhtp://www.luebeck.de/bewohner/buergerservice/vw/leistungen/index.html?lid=274)

Oder ist die Information nur missverständlich formuliert?

 

Die LübeckCard kann nicht nur in den Stadtteilbüros, sondern auch im Verwaltungszentrum Mühlentor von den jeweils Bescheid erteilenden Stellen für Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld, Schüler-Bafög, etc. ausgegeben werden.

 

Wo werden die Karten an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben? Wie lange beträgt dort die Wartezeit?

 

Wie viele Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind gleichzeitig Inhaber einer LübeckCard? (Bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppen). Wie werden die Anspruchsberechtigten dieses Personenkreises auf die LübeckCard hingewiesen?

 

Bitte um schriftliche Beantwortung.

 

 

 

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