Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05201
Grunddaten
- Betreff:
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Außerplanmäßige Bewilligung einer Verpflichtungsermächtigung zur Maßnahme Ersatzneubau der Uferbauwerke im Fischereihafen Lübeck-Travemünde" (5.691)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.691 - Lübeck Port Authority
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 18, 2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 26, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 28, 2017
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Beschlussvorschlag
Im Haushaltsjahr 2017 wird für das Produktsachkonto 552001 003.785200 – Wasser und Hafen, Fischereihafen Travemünde, Anlegebrücke, Tiefbaumaßnahmen gem. § 95 f GO SH i. V .m. § 95 d Abs. 1, Satz 2 bis 5 GO SH eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 500.000 EUR außerplanmäßig bewilligt.
Vorgesehene Maßnahme
Im Zuge der Entwicklung ehemals gewerblich industriell genutzter Flächen im Travemünder Fischereihafen müssen auch die Anlagen im Fischereihafen selbst, insbesondere die Uferböschungsbauwerke und Kaimauern saniert bzw. neu angelegt werden.
Die Sanierung der Kaimauern unterteilt sich in einen etwa 115 m langen Abschnitt für die Berufsfischer mit entsprechender Wassertiefe für eine nachhaltige Nutzung und einen kleinen Abschnitt von ca. 40 m leichter Spundwand und nur wenig nutzbarer Wassertiefe entsprechend den Bedürfnissen der Nebenerwerbsfischer. Dieser Abschnitt endet am Hauptzugangssteg für die Sportboote im Fischereihafen und geht dahinter in das Uferbohlwerk über.
Die Sanierung der Uferwände soll nach Fertigstellung der Entwurfsplanung und Genehmigung durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt noch im Jahr 2017 ausgeschrieben und begonnen werden, um den Haupt- und Nebenerwerbsfischern möglichst schnell einen zukunftssicheren Liegeplatz an gleicher Stelle wie bisher zur Verfügung zu stellen. Die Dringlichkeit ergibt sich auch dadurch, dass die vorhandenen hölzernen Fischereibrücken vollkommen abgängig sind, bereits für die Öffentlichkeit gesperrt werden mussten und schnellstmöglich herzustellen sind, damit die Fischerei nicht noch mehr in ihren Belangen eingeschränkt wird und baldmöglichst, voraussichtlich im Frühsommer 2018, wieder wirtschaftlich zumutbare Bedingungen vorfindet.
Haushaltsmäßige Ordnung
Die Gesamtkosten belaufen sich für die oben beschriebene Maßnahme auf 1.200.000 EUR. Davon stehen für das Haushaltsjahr 2017 700.000 EUR aus Resten des Vorjahres auf dem Produktsachkonto 552001 003.7852000 – Wasser und Hafen, Fischereihafen Travemünde, Anlegebrücke, Tiefbaumaßnahmen zur Verfügung. Für 2018 sind die verbleibenden 500.000 EUR im Haushalt angemeldet worden. Um den geplanten zeitlichen Ablauf zu gewährleisten ist es erforderlich, 2017 mit den Arbeiten an den Kaimauern zu beginnen. Zur entsprechenden Beauftragung von Baufirmen ist deshalb die hier beantragte außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung erforderlich.
Die Deckung für diese Verpflichtungsermächtigung soll aus dem Produktsachkonto 552001 531.7852000 – Wasser und Hafen, Skandinavienkai, Flächenausbau 2. BA, Tiefbaumaßnahmen erfolgen. Das Strukturkonzept Skandinavienkai 2000 sieht den abschnittsweisen Ausbau des Skandinavienkais vor. Im Zuge des 2. BA ist die Herstellung weiterer Hafenbetriebsflächen vorgesehen. Aufgrund eines leicht veränderten zeitlichen Ablaufs der vorgesehenen Maßnahme und des in Abstimmung mit der LHG verschobenen Baubeginns wird die im Haushalt 2017 hierfür bereitgestellte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 16.000.000 EUR nicht in voller Höhe benötigt. Entsprechend der aktuellen Kostenberechnung und des aktuellen zeitlichen Bauablaufes ist eine Verpflichtungsermächtigung in verringerter Höhe von 14.000.000 ausreichend. Damit können 500.000 EUR der bestehenden Verpflichtungsermächtigung zur Deckung des Bedarfes bei der Maßnahme im Fischereihafen Travemünde herangezogen werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
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| Bereich Haushalt und Steuerung |
Ergebnis:
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| zustimmend |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem. § 47f GO ist nicht erfolgt, weil deren Belange nicht berührt werden. |
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Die Maßnahme ist: | X | neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
