ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04954

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verein Integrative Betreute Grundschule Grönauer Baum e.V., Reetweg 57, 23562 Lübeck, wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anerkannt.

 

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Der im Beschlussvorschlag aufgeführte Verein hat seine Anerkennung nach § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe beantragt.

Der Verein hat seinen Sitz in der Hansestadt Lübeck. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit für das Anerkennungsverfahren durch den Bereich Jugendarbeit – Jugendamt.

Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des § 75 SGB VIII in Verbindung mit der Landesverordnung über die Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vom 01.01.2010:

  1. Der Verein ist auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig.
  2. Der Verein hat den Nachweis seiner Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt Lübeck erbracht.
  3. Der Verein lässt aufgrund seiner fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten, dass er einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten im Stande ist.
  4. Der Verein bietet aufgrund seiner vorgelegten Satzung und Ordnung die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit.
  5. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen.

Der Bereich Jugendarbeit – Jugendamt hat die eingereichten Unterlagen geprüft und stellt fest, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung vorliegen. Die Arbeit des Vereins ist dem Bereich Jugendarbeit – Jugendamt seit längerem bekannt.

Im Beirat für Jugendpflege am 11.05.2017 wurde der Antrag des Vereins beraten und der Beirat empfiehlt die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe.

Aus der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII selbst kann kein Anspruch auf finanzielle Förderung seitens der Hansestadt Lübeck abgeleitet werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein,

Begründung:

 

weil die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 75 SGB VIII

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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