ALLRIS - Vorlage

Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion - VO/2017/04909

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Als Nachfolger/in des Aufsichtsratsmitglieds Ursula Wind-Olßon wird

 

N.N.

 

in den Aufsichtsrat der Lübecker Musik- und Kongresshallen GmbH (LMuK) entsandt.

 

 

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Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der LMuK aus sieben Mitgliedern, von denen sechs durch die Hansestadt Lübeck entsandt werden.

 

Frau Ursula Wind-Olßon hat erklärt, ihr Aufsichtsratsmandat niederzulegen. Gemäß § 8 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags ist in diesem Fall unverzüglich anstelle des ausscheidenden Mitglieds ein neues Mitglied zu entsenden.

 

Die Entsendung erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags für die Dauer von drei Geschäftsjahren, wobei das Jahr der Entsendung (2017) nicht  mitgerechnet wird. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ende der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das dritte Geschäftsjahr (2020) entscheidet. Die Entlastungsentscheidung wird voraussichtlich anlässlich des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2020 im Laufe des Jahres 2021 getroffen werden.

 

 

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