Antrag der BfL-Fraktion - VO/2017/04887
Grunddaten
- Betreff:
-
BfL: Erbpachtverträge
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der BfL-Fraktion
- Federführend:
- Geschäftsstelle der BfL Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 18, 2017
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Beschlussvorschlag
Für alle neu abzuschließende Erbpachtverträge gelten:
- Der Erbpachtzins wird von 4 % auf 3,6 % gesenkt.
- Dies gilt für die ersten 600 qm eines Einfamilienhaus-Grundstücks
- Die darüber hinaus gehende Fläche wird als Gartenland bewertet und mit einem Erbpachtzins von 1,6 % berechnet.
- Der 10%ge Aufschlag auf Erbpachtgrundstücke, die nicht ausgeschrieben werden, entfällt bei Kaufverträgen.
- Es erfolgt eine Sonderverkaufsaktion, die auf mindestens zwei Jahre befristet wird. Hierbei erhalten die Käufer entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages als verkaufsfördernde Motivationshilfe einen Lübeck-Bonus: Gewährt werden auf den jeweils ermittelten Grundstückspreis
- ab 50 Jahre Restlaufzeit, 25 % Lübeck-Bonus
- ab 40 Jahre Restlaufzeit, 20 % Lübeck-Bonus
- ab 30 Jahre Restlaufzeit, 15 % Lübeck-Bonus
- ab 20 Jahre Restlaufzeit, 10 % Lübeck-Bonus
- ab 10 Jahre Restlaufzeit, 5 % Lübeck-Bonus
- Der Erwerber verpflichtet sich, das Grundstück mindestens 10 Jahre zu behalten. Bei vorzeitigem Verkauf ist der Lübeck-Bonus zu erstatten.
- Die Sozialklausel für Erbpachtnehmer bleibt erhalten
