ALLRIS - Vorlage

Antrag der BfL-Fraktion - VO/2017/04887

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Für alle neu abzuschließende Erbpachtverträge gelten:

  1. Der Erbpachtzins wird von 4 % auf 3,6 % gesenkt.
    - Dies gilt für die ersten 600 qm eines Einfamilienhaus-Grundstücks
    - Die darüber hinaus gehende Fläche wird als Gartenland bewertet und mit einem Erbpachtzins von 1,6 % berechnet.

 

  1. Der 10%ge Aufschlag auf Erbpachtgrundstücke, die nicht ausgeschrieben werden, entfällt bei Kaufverträgen.

 

  1. Es erfolgt eine Sonderverkaufsaktion, die auf mindestens zwei Jahre befristet wird. Hierbei erhalten die Käufer entsprechend der Restlaufzeit des Vertrages als verkaufsfördernde Motivationshilfe einen Lübeck-Bonus: Gewährt werden auf den jeweils ermittelten Grundstückspreis


- ab 50 Jahre Restlaufzeit, 25 % Lübeck-Bonus
- ab 40 Jahre Restlaufzeit, 20 % Lübeck-Bonus
- ab 30 Jahre Restlaufzeit, 15 % Lübeck-Bonus
- ab 20 Jahre Restlaufzeit, 10 % Lübeck-Bonus
- ab 10 Jahre Restlaufzeit,   5 % Lübeck-Bonus
 

 

  1. Der Erwerber verpflichtet sich, das Grundstück mindestens 10 Jahre zu behalten. Bei vorzeitigem Verkauf ist der Lübeck-Bonus zu erstatten.

 

  1. Die Sozialklausel für Erbpachtnehmer bleibt erhalten

 

 

 

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Die Begründung erfolgt mündlich.

 

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