ALLRIS - Vorlage

Antrag der BfL-Fraktion - VO/2017/04766

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, in der Karlsruher Straße in Lübeck-Schlutup Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg für Fußgänger behindertengerecht und sicher zu gestalten.

 

Reduzieren

Der Fußweg in der Karlsruher Str. von Haus 4b bis zur Wesloer Straße ist nicht begehbar. Nach Auskunft der Verwaltung ist ein Ausbau wegen der Eigentumsverhältnisse nicht machbar. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite mit dichtem Buschwerk ist kein Fußweg vorhanden. In diesem schmalen Straßenabschnitt wird einseitig geparkt. Fußgänger müssen den verbleibenden engen Fahrstreifen (für wechselseitigen Autoverkehr) benutzen. Für Verkehrsteilnehmer mit Rollstuhl, Gehwagen, Kinderwagen usw. ist ein Ausweichen in das gegenüberliegende Buschwerk nicht möglich. Deshalb führt es immer wieder zu gefährliche Situationen mit dem vorbeifahrenden Autoverkehr. Die Situation ist nicht tragbar und könnte entschärft werden, wenn in dem besagten Straßenabschnitt das Parken untersagt würde. Zu prüfen ist auch, ob eine Straßenmarkierung (Leitlinie mit Breitstrich) für Fußgänger angebracht werden kann (wie bereits in Lübeck für Radwege üblich). Da diese Linie bei Bedarf auch von Fahrzeugen überfahren werden darf, könnten sich dann auch Fahrzeuge begegnen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcel Unterschrift

Marcel Niewöhner

 

 

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren