ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2017/04689

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche Teile in der näheren Umgebung der Drehbrücke – außer der Brücke selbst – z.B. die Uferbefestigungen, Kaimauern usw. sind im Sinn der Sachgesamtheit an dem Platz rund um die Drehbrücke / Untertrave denkmalgeschützt?

 

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Auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes Schleswig-Holstein in der Neufassung vom 30.01.2015 sind folgende Einzeldenkmale in die Denkmalliste aufgenommen:

  • Hafendrehbrücke mit Betriebsgebäude
  • Waagehäuschen Nördliche Wallhalbinsel ( NWHI) (ehem. Einfaches Kulturdenkmal, bislang noch nicht nachqualifiziert)
  • Mediadocks NWHI, Willy-Brandt-Allee
  • Kräne NWHI
  • Kaianlagen NWHI
  • An der Untertrave 18/21/27-28/34/39/42/47/47a(=Schuppen 6)/52/53/60/62/64/70/86/96

Zusätzlich sind als bewegliche Denkmale mit zeitweiligem Liegeplatz nahe der Drehbrücke folgende Kulturdenkmale zu benennen

  • Feuerschiff Fehmarnbelt
  • Eimerkettenbagger „Wels“ (ehem. Einfaches Kulturdenkmal, bislang noch nicht nachqualifiziert, daher aktuell rechtlich ohne Schutz)

Für das betr. Gebiet/Areal ist keine dem DSchG § 2 entsprechende „Sachgesamtheit“ (s. Anfrage) ausgewiesen.  Die Uferbestestigungen, Kaimauer o.ä. entlang des Abschnitts Holstenhafen und Hansahafen sind nicht als Kulturdenkmale ausgewiesen (Ausnahme s. o. Kaianlagen NWHI)

Für den Ort der Drehbrücke gilt ebenso kein Schutz über in der dem DSchG §2 (3)  entsprechenden „Schutzzone“, da sie sich außerhalb der Schutzzone befindet (Pufferzone).  (DSchG §10 (2) : Vom Welterbekomitee anerkannte Welterbestätten in ihren vom Welterbekomitee anerkannten Grenzen gelten als Schutzzonen, soweit sie nicht als Kulturdenkmale geschützt sind.)

Gemäß DSchG §4 (3)sind die Denkmalschutzbehörden und die /der Welterbebauftragte als Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen. Dies ist im Ablauf des bisherigen Verfahrens erfolgt. Beide Abteilungen des Bereichs Archäologie und Denkmalpflege haben hierzu zustimmende Stellungnahmen abgegeben. Der Drehbrückenplatz liegt im Grabungsschutzgebiet „Innere Stadt“ . Die archäologische Begleitung ist in Vorbereitung und hängt jetzt von den konkreten Maßnahmen und deren Ausführung ab.

Gez.

Dr. Irmgard Hunecke

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da die Interessen von Kindern und Jugendlichen nicht berührt sind.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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