ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2017/04598

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beantwortung der Anfrage des BM Oliver Dedow: Werbung an Bushaltestellen  (VO/2017/04509)

 

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Nachfolgend werden die Fragen gemäß der Anfrage des BM Dedow (VO/2017/04509) beantwortet:

 

 

  1. Kosten in welcher Höhe entstehen der Hansestadt Lübeck für die Werbung für Senioreneinrichtungen an den Bushaltestellen.
     
  2. Sollten der Stadt keine konkreten finanziellen Kosten entstanden sein, so wird um Mitteilung gebeten, ob andere vermögenswerte Vorteile für die Werbemaßnahme vereinbart worden sind.

 

 

zu Frage 1:

 

Bei der "WALL- Werbung" (nicht nur an Bushaltestellen ) entstehen den SIE auf Grundlage der geschlossenen Vereinbarung zwischen Wall Aktiengesellschaft und der Hansestadt Lübeck über Konditionen für Medialeistungen für die Hansestadt Lübeck für die SIE-Eigenwerbung / Imagekampagne lediglich die Kosten für die technische Aufbereitung und den technischen Aushang:

 

  1. Gesamtkosten rund  € 21.000,-.

Für das Jahr 2016 rund  7.000,-  Euro

Für das Jahr 2017 rund 14.000,- Euro

 

Hinzu kommen noch Druck- und Gestaltungskosten für die Bereitstellung der Werbeplakate

in Höhe von rd. € 2.150,- an Dritte.

 

 

zu Frage 2:

 

entfällt

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Beteiligung von Kindern und/oder Jugendlichen fand auf Grund fehlender Relevanz nicht statt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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