Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2017/04598
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantwortung der Anfrage von BM Oliver Dedow: Werbung an Bushaltestellen (VO/2017/04509)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.502 - Senior:InnenEinrichtungen der Hansestadt Lübeck
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Feb 21, 2017
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Nachfolgend werden die Fragen gemäß der Anfrage des BM Dedow (VO/2017/04509) beantwortet:
- Kosten in welcher Höhe entstehen der Hansestadt Lübeck für die Werbung für Senioreneinrichtungen an den Bushaltestellen.
- Sollten der Stadt keine konkreten finanziellen Kosten entstanden sein, so wird um Mitteilung gebeten, ob andere vermögenswerte Vorteile für die Werbemaßnahme vereinbart worden sind.
zu Frage 1:
Bei der "WALL- Werbung" (nicht nur an Bushaltestellen ) entstehen den SIE auf Grundlage der geschlossenen Vereinbarung zwischen Wall Aktiengesellschaft und der Hansestadt Lübeck über Konditionen für Medialeistungen für die Hansestadt Lübeck für die SIE-Eigenwerbung / Imagekampagne lediglich die Kosten für die technische Aufbereitung und den technischen Aushang:
- Gesamtkosten rund € 21.000,-.
Für das Jahr 2016 rund 7.000,- Euro
Für das Jahr 2017 rund 14.000,- Euro
Hinzu kommen noch Druck- und Gestaltungskosten für die Bereitstellung der Werbeplakate
in Höhe von rd. € 2.150,- an Dritte.
zu Frage 2:
entfällt
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Keine |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Beteiligung von Kindern und/oder Jugendlichen fand auf Grund fehlender Relevanz nicht statt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
