ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04571

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes 22.04.00 - Buntekuh / Pinassenweg - wird gemäß § 16 (1) BauGB in der vorliegenden Fassung (s. Anlage 1) beschlossen.

 

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Siehe Anlage 3

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 Recht

keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47f GO ist nicht erforderlich, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Anordnung der Veränderungssperre nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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