ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04564

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage 2 beigefügte Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer

Hundesteuer wird beschlossen.

 

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Aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Schleswig Holsteins (Gesetz vom 20.10.2016, GVOBl. S. 846) muss die Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) angepasst werden. So heißt es nunmehr in § 3 (6) KAG: „Bei der Erhebung der Hundesteuer darf die Höhe des Steuersatzes für das Halten eines Hundes nicht von der Zugehörigkeit des Hundes zu einer bestimmten Rasse abhängig gemacht werden.“ Damit muss insbesondere der bisherige § 4 der Satzung vollständig neu gestaltet und entsprechend angepasst werden. Änderungsbescheide auf den normalen Steuersatz sind nach Inkrafttreten des KAG bereits verschickt worden. Hunde, bei denen der Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten die Gefährlichkeit per Ordnungsverfügung erklärt hat, werden weiterhin mit dem erhöhten Steuersatz besteuert. Durch den Wegfall der erhöhten Steuer für bestimmte Hunderassen entsteht ein Einnahmeausfall von rund 15.000 EUR pro Jahr.

Im Zusammenhang mit der erforderlichen Satzungsänderung sind zudem redaktionelle Änderungen vorgenommen worden. Des Weiteren wurden die Regelungen insbesondere zu den Ermäßigungs- und Befreiungstatbeständen konkretisiert und an die laufende Verwaltungspraxis angepasst. Die entsprechenden Änderungen sind in der Synopse (Anlage 3) aufgeführt und näher erläutert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Recht

Keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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