Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/04463
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenannahme einer Sachspende in Höhe von 105.000 EUR für die Sanierung des Sekundarschulhofes der Schule am Meer vom Schulverein der Schule am Meer
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Jan 19, 2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Jan 24, 2017
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Annahme einer Spende:
Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle des Schulvereins der Schule am Meer bei einer Spendensumme von 105.000 Euro der Hauptausschuss über die Spendenannahme entscheidet.
Gemäß der am 21.03.2013 beschlossenen Delegationsregelung ist der Hauptausschuss ab einer Spendensumme von mehr als 100.000 EUR für die Annahme dieser Spende über 105.000 EUR zuständig.
Bei der Spende handelt es sich um eine Sachspende über 105.000 Euro für die Sanierung des Sekundarschulhofes der Schule am Meer.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Schulverein der Schule am Meer, die einer Spendenannahme entgegen stehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45 kB
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