ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/04463

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Sachspende in Höhe von 105.000 EUR, in Form einer Sanierung des Sekundarschulhofes der Schule am Meer, des Schulvereins der Schule am Meer wird angenommen.

 

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Annahme einer Spende:

Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gem. § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 über die Abwicklung von Spenden, Schenkungen u.ä. machen es erforderlich, dass im Falle des Schulvereins der Schule am Meer bei einer Spendensumme von 105.000 Euro der Hauptausschuss über die Spendenannahme entscheidet.

Gemäß der am 21.03.2013 beschlossenen Delegationsregelung ist der Hauptausschuss ab einer Spendensumme von mehr als 100.000 EUR für die Annahme dieser Spende über 105.000 EUR zuständig.

Bei der Spende handelt es sich um eine Sachspende über 105.000 Euro für die Sanierung des Sekundarschulhofes der Schule am Meer.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und dem Schulverein der Schule am Meer, die einer Spendenannahme entgegen stehen.

Folgeaufwendungen entstehen nicht. Es fällt der normale Unterhaltungsaufwand an.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung – zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

x

Nicht erforderlich

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja

 

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Anlagen

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