Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/04445
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung zugunsten der LÜBECKER MUSEEN - Jahresprogramm 2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Jan 24, 2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jan 26, 2017
|
Mit ihrem Jahresprogramm 2017 setzen »die LÜBECKER MUSEEN« weiterhin auf ihre bewährte Doppelstrategie. Einerseits zeigen die Häuser abwechslungsreiche Sonderausstellungen, die verschiedene Zielgruppen ansprechen und deren Begleitveranstaltungen vor allem jüngeren BesucherInnen einen leichten Zugang zu dem Thema ermöglichen. Ein besonders spannendes Projekt wird dabei die Kooperationsausstellung der Overbeck-Gesellschaft und der Kunsthalle St. Annen sein.
Andererseits werden die Museen als beeindruckende Sehenswürdigkeiten per se vermarktet – diesmal unter dem weiten Thema »Architektur«. Das Thema wird wieder in vielgestaltigen Formaten und mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung von den jeweiligen Häusern aufgegriffen. Da es hervorragend mit einem Schwerpunkt-Thema der LTM im nächsten Jahr – »30 Jahre UNESCO-Weltkulturerbe« – korrespondiert, wird das Architektur-Programm sowohl über die museumseigene Werbung als auch über die Kampagne der LTM vermarktet.
Angesichts der sich weiterhin verschärfenden Haushaltslage der Hansestadt Lübeck haben die Museen ihr Programm noch einmal reduziert und werden in 2017 nur noch etwa 10 Sonderausstellungen realisieren, die inzwischen fast ausschließlich aus Drittmitteln finanziert werden. Die Zuwendung der Possehl-Stiftung ist dabei ein unverzichtbarer Beitrag zur Realisierung des musealen Programms in 2017.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Annahme der Zuwendung nicht verbunden.
Die Zuständigkeit der Bürgerschaft ergibt sich aus dem für die Mehrfachspende in Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO geregelten Verfahren: Die von der Possehl-Stiftung im Jahr 2016 bewilligten Zuwendungen haben in ihrer Summe die Wertgrenze von 500.000 Euro bereits überschritten, somit ist die Bürgerschaft für die Annahme dieser Einzelspende zuständig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,4 MB
|
