ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/04008

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Widmung der Verkehrsfläche Buchenstücken – betreffend in der Flur 3 der Gemarkung Niendorf-Moorgarten das Flurstück 427 gemäß Anlage 1 – mit einer erstmaligen Einstufung gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße wird beschlossen.

 

 

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Auf der Grundlage des seit 2012 rechtskräftigen Bebauungsplans 19.02.00 – Niendorfer Hauptstraße – und des diesbezüglichen Erschließungsvertrages vom 29.05.2012 zwischen der Hansestadt Lübeck und der STADTBAU Gesellschaft für wirtschaftliche Kommunalent-wicklung mbH wurde das Wohngebiet Lübeck-Niendorf erschlossen.

Mit Schreiben vom 02.12.2015 hat der Erschließungsträger die Übernahme der Erschließungsanlage und den Endausbau der Verkehrsfläche Buchenstücken gemäß o.g. Vertrag angezeigt, da zu diesem Zeitpunkt knapp 80% der bebaubaren Flächen bebaut waren.

Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor, die formale Übernah-me sowie die Eigentumsverschaffung mit Grundbuchumschrift stehen teilweise noch aus.

Die Widmung umfasst somit:

Gemarkung: Niendorf-MoorgartenFlur:Flurstück:

Buchenstücken3427

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Der Erschließungsträger.

Zustimmend.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996. 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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