Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03922
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke, ehemaliger Güterbahnhof – und zugehörige 129. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungsbeschlüsse (5.610)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Jul 18, 2016
|
Beschlussvorschlag
1.Für die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs im Stadtteil St. Lorenz Süd sowie angrenzende Bereiche gemäß Darstellung im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) wird der Bebauungsplan 03.50.00 – St. Lorenz-Brücke, ehemaliger Güterbahnhof - aufgestellt.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Lübeck wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 03.50.00, ergänzt um den Teilbereich Schützenstraße, im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 2 BauGB geändert (129. Änderung).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohnquartiers und von öffentlichen Grünflächen für die Naherholung geschaffen werden.
2.Die Aufstellungsbeschlüsse sind gemäß § 2 Abs 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen in Form eines zweiwöchigen Aushanges und einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt werden.
4.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist ein externes Planungsbüro beauftragt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften 3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz 3.700 Entsorgungsbetriebe 4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4 4.401 Schule und Sport 4.491 Archäologie und Denkmalpflege 5.631 Bauordnung und Statikprüfung 5.660 Stadtgrün und Verkehr
Zustimmend; es wurden keine grundlegenden Bedenken bzgl. der Aufstellung des Bebauungsplanes vorgebracht. |
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.
|
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
|
| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) (Zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 5 der Begründung) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
293,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
4,7 MB
|
