ALLRIS - Vorlage

Antrag der SPD-Bürgerschaftsfraktion - VO/2016/03751

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung wird für folgende Straßen die Reinigungshäufigkeit auf 6 x wöchentliche Reinigung aller Straßenteile reduziert und dafür eine neue Reinigungsklasse eingeführt:

 

· Dr.-Julius-Leber-Straße (von Breite Straße bis Königstraße)

· Fleischauerstraße (von Breite Straße bis Königstraße)

· Hüxstraße (von Breite Straße bis Königstraße)

· Marienkirchhof

· Pfaffenstraße.

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In den fünf aufgezählten Straßen sind vornehmlich Inhaber geführte Geschäfte ansässig, davon viele Betriebe mit Außengastronomie. Die Betriebe haben ein großes Interesse an einem sauberen Außenbereich und reinigen diese auch jetzt schon vor Ihren Häusern selber mehrmals am Tag zeitnah zum Verschmutzungszeitpunkt, daher genügt eine morgendliche Grundreinigung durch die EBL aus. Für Inhaber geführte Geschäfte bedeutet die Straßenreinigungsgebühr eine nicht unerhebliche Belastung. Durch die Reduzierung der Reinigungshäufigkeit und der damit einhergehenden Reduzierung der Gebühren sollen diese Geschäfte finanziell entlastet werden.

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