ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2016/03879

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

An mehreren Stellen entlang der Trave, der Kanaltrave und des Stadtgrabens sind schadhafte Stellen an der Uferbefestigung zu erkennen, an denen zum Teil Material bereits in die besagten Gewässer abgebrochen ist. Die CDU ist von mehreren Wassersportlern und anderen Nutzern dieser Gewässer darauf hingewiesen. Damit die Schäden sich nicht ausweiten, sollte geklärt werden, in wessen Zuständigkeit der Erhalt der Uferbefestigungen an den besagten Stellen fällt.

 

  • Fällt der Erhalt der Uferbefestigung in die Zuständigkeit der Hansestadt Lübeck?
  • Wenn Ja, welches Vorgehen der Schadensbeseitigung und der Erhaltung der Barrieren ist geplant?
  • Wie können die Schäden an der Zement- oder Ziegelbefestigung beseitigt werden?
  • Werden herabgefallenen Teile aus dem entsprechenden Gewässer entfernt?
  • Wie ist allgemein der Zustand der Uferbefestigungen rund um die Altstadtinsel?

 

Sollte die Zuständigkeit bei anderen z.B. beim Bund liegen, bitten wir darauf hinzuwirken, dass die Mängel beseitigt werden, und über seine Bemühungen zeitnah zu berichten.

 

Folgende schadhaft Stellen sind aufgefallen:

  1. Lachswehrbrücke
  2. Ufer Höhe "Bei der Gasanstalt"
  3. Am Kaiserwall VZM

 

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Erfolgt mündlich

 

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